Im allgemeinen Zivilrecht geht es um Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen (Bürgern und/oder Unternehmen), die rechtlich auf gleicher Stufe stehen.
Dazu gehören insbesondere die Fragestellungen nach der
Möglichkeit einen Vertrag einzugehen, sich davon möglichst effektiv zu lösen und/oder gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. Gerne können
Sie Rechtsanwältin Sommer an der Gestaltung Ihres Vertrages oder Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitwirken lassen, damit das Ergebnis genau Ihren Vorstellungen entspricht und einer
gerichtlichen Überprüfung standhält (Vertragsgestaltung, Erstellung von AGB).
Hier gilt es oft schnell die Initiative zu ergreifen und Frau Sommer prüfen zu lassen, ob es nicht an der Zeit ist, Fristen zu wahren. Betrachtet man die Rückseite der Medaille, so kann es sinnvoll sein, vorab überprüfen zu lassen, ob Sie überhaupt leisten müssen oder sich inzwischen auf die Verjährung berufen können.
Wenn Sie ein gerichtliches Schreiben erhalten haben, sollten
Sie unverzüglich einen Anwalt konsultieren.